Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Melani Schrei Photophactory
Allgemeine Bestimmungen
Melanie Schrei Photophactory wird im Folgenden kurz als „Fotograf“ bezeichnet, der Vertragspartner/Auftraggeber kurz als „Kunde“. Die Bezeichnung „Dritte“ beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verhältnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen.
Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche Tätigkeiten die das Geschäftsfeld des Fotografen umfassen werden nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit. Nebenabreden sind unwirksam, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen in Schriftform vorliegen. Der Kunde anerkennt ebenfalls, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen stets Vorrang haben, für den Fall das der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Geschäft zugrunde legen will.
Urheberrecht & Nutzungsrechte
Die Fotografin ist Urheberin der Bilder und behält alle Urheberrechte. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (z. B. privat oder gewerblich), jedoch kein exklusives oder übertragbares Recht. Die Nutzung ist nur im vereinbarten Rahmen erlaubt (z. B. zeitlich oder örtlich begrenzt).
Der Name der Fotografin „© Melanie Schrei Photophactory“ muss bei jeder Veröffentlichung gut lesbar direkt beim Bild genannt werden – auch bei signierten Bildern.
Eine Bearbeitung der Bilder durch den Kunden oder Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Freigegebene Bearbeitungen müssen ebenfalls von der Fotografin schriftlich genehmigt werden, bevor sie veröffentlicht werden dürfen. Bei Veröffentlichungen (z. B. Print, Video) sind zwei Belegexemplare kostenlos bereitzustellen.
Originaldaten (RAW & Negative)
RAW-Dateien und analoge Originale bleiben Eigentum der Fotografin. Der Kunde erhält nur die fertig bearbeiteten Bilder (z. B. als JPG). Originaldaten werden 2 Monate nach Projektabschluss gelöscht, fertige Bilder werden 1 Jahr archiviert. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fotografin alle Daten löschen. Für Datenverlust haftet sie nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Rechtefreistellung
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster, Marken, etc.) oder Personen hat der Kunde zu sorgen. Der Kunde hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von berechtigten Dritten (zB Modelle) nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
Haftungsausschluss
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf sein eigenes Verschulden sowie das seiner Bediensteten beschränkt. Für Dritte die der Fotograf beauftragt (zB Labor, Onlinegallerie, externe Dienstleister usw.) haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl derjenigen. Die Haftung des Fotografen beschränkt sich auf die Materialkosten die dem Kunden entstanden sind sowie auf eine kostenlose Wiederholung der Aufnahmen sofern dies möglich ist. Bei Fixgeschäften, also einmaligen nicht wiederholbaren Geschäften, haftet der Fotograf nur für die Materialkosten wie oben beschrieben. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Der Fotograf haftet nicht für allfällige Reise und Aufenthaltsspesen sowie für Kosten Dritter (Visagistin, Modell, Studio,…), den entgangenen Gewinn, Folgeschäden, das Erfüllungsinteresse und das Vertrauensinteresse. Postsendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen. Dazu zählen insbesondere die Wetterlage bei Außenaufnahmen, der Ausfall von Modellen sowie Reisebehinderungen. In Fällen der höheren Gewalt trifft den Fotografen ebenfalls keine Haftung. Der Fotograf haftet ebenfalls nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden für vom Kunden für den Auftrag übergebene Vorlagen, Requisiten, Produkte, Layouts und ähnliches. Wertvollere Gegenstände müssen vom Kunden versichert werden.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung dafür, wenn Personen auf den Bildern nicht in die Kamera blicken, abgelenkt sind oder nicht den gewünschten Gesichtsausdruck zeigen. Eine Garantie für bestimmte Posen oder Blickrichtungen kann insbesondere bei Kindern nicht übernommen werden.
Veröffentlichung von Bildmaterial zu Eigenwerbezwecken
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Fotografen im Rahmen des Auftrags erstellten Bildnisse bis auf schriftlichen Widerruf für Eigenwerbezwecke verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook), in Printprodukten sowie auf Ausstellungen. Der Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich und bedarf der Textform.
Die Veröffentlichung erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Sollte der Auftraggeber nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, ist dies dem Fotografen spätestens bei Auftragsvergabe ausdrücklich mitzuteilen.
Einwilligungen Dritter / Rechte Dritter bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen von abgebildeten Personen – insbesondere von Gästen der Veranstaltung – rechtzeitig und wirksam eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Fotografien durch den Fotografen im Rahmen des erteilten Auftrags.
Sofern keine ausdrücklichen Einwilligungen vorliegen, sichert der Auftraggeber zu, dass er die abgebildeten Personen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Hinweise in Einladungen, Aushänge vor Ort) über die Anfertigung und mögliche Verwendung der Bildnisse informiert hat und dass keine berechtigten Einwände bestehen.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, sofern diese auf fehlende oder fehlerhafte Einwilligungen Dritter zurückzuführen sind. Der Auftraggeber stellt den Fotografen insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Leistung und Gewährleistung
Der Fotograf führt den erteilten Auftrag sorgfältig aus. Er ist dazu berechtigt den Auftrag zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, so ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dem Fotograf steht es frei, Bildbearbeitungssoftware mit künstlicher Intelligenz zu verwenden, auch wenn die Server dieser Anbieter außerhalb der EU sind. Wird vom Kunden kein besonderer Stil für die Arbeit schriftlich vorgegeben so ist der Fotograf berechtigt den Bildstil nach seinem Ermessen zu wählen. Ebenfalls hat der Fotograf die freie Wahl der Modelle, der Aufnahmeorte sowie generell der Mittel um den Auftrag zu erfüllen falls vom Kunden keine schriftliche Anordnung erteilt wurde. Teilt sich ein Auftrag auf mehrere Male auf so stellen unterschiedliche Arten der Vertragserfüllung keinen Mangel dar. Besteht der Kunde auf eine gewisse Art der Durchführung die der Fotograf als unrichtig erachtet und den Kunden darauf hinweist, so hat der Kunde dafür die volle Verantwortung im Sinne des §1168a ABGB zu tragen. Der Kunde hat 7 Tage nach Lieferung Zeit um Beanstandungen bekannt zu geben. Diese haben schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Ist der Kunde Unternehmer wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Entlohnung
Haben Kunde und Fotograf keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen so steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen gültigen Preislisten zu. Falls der Fotograf keine Preisliste führt so steht ihm auf jeden Fall ein angemessenes Honorar zu nach Empfehlung der Fotografeninnung für das Bundesland des Firmensitzes des Fotografen. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Reisekosten,…), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen. Werden im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden Änderungen gewünscht so geht dies zu seinen Lasten und der Mehraufwand wird aufgerechnet. Konzeptionelle Leistungen wie Beratung, Layout, grafische Leistungen aller Art etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Nimmt der Kunde von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (zB aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. Im Falle der Unmöglichkeit (zB Krankenhausaufenthalt oder schwerere Krankheit) fallen nur die dem Fotografen schon entstandenen Nebenkosten an, wenn der Kunde die Unmöglichkeit belegen kann zB durch ein ärztliches Attest.
Zahlung
Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von € 150,- der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort per Online-Überweisung oder bar zur Zahlung fällig. Die fertigen Bilder werden erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden ausgehändigt.
Bei Stornierungen des Kunden binnen einem Monat vor dem Veranstaltungstermin, werden 50% Stornogebühren, binnen 14 Tagen vor Veranstaltungstermin 70% Stornogebühren des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Wurde eine Anzahlung bereits geleistet und liegt die Stornierung mehr als einen Monat zurück, wird diese nicht rückerstattet.
Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 5 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen im Sinne des § 1170 ABGB. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 4% als vereinbart. Ist der Kunde Unternehmer so fallen nach §352 UGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinsatz an. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners. Soweit gelieferte Bilder nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt
Lieferung
Der Fotograf behält sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden zB. falsch belichtete Bilder, etc. im vorherein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl übermittelt. Der Kunde erhält die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos zur Auswahl. Wählt der Kunde nicht binnen 14 Tagen Werke aus welche er entwickelt/bearbeitet haben möchte so fällt dies in den Verantwortungsbereich des Fotografen. Darauf wird der Kunde vom Fotografen bei Übermittlung der auszuwählenden Fotos ausdrücklich hingewiesen. Die Lieferung des Werkes erfolgt nach Vereinbarung entweder über das Internet als Download oder dem Kunden wird ein USB-Stick übergeben. Digitale Werke werden mit einer Bildsignatur versehen welche vom Kunden nicht entfernt werden dürfen. Insbesondere bei erlaubter Weitergabe (zB an Drucker) muss die Signatur gut erkennbar im Bild erhalten bleiben. Ansonsten ist eine Bildunterschrift vorzunehmen. Angaben über eine Lieferzeit sind nur verbindlich, wenn ein konkreter Termin ausdrücklich vom Fotografen zugesichert wurde. Bei einem vereinbarten Termin haftet der Fotograf nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Fristversäumnis, ausdrücklich nicht bei höherer Gewalt.
Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam so berührt sie die Rechtswirksamkeit der anderen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nicht. Der Fotograf verpflichtet sich, falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam ist, diese Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Willen am nächsten kommt und dem gewollten Zweck am besten entspricht.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Geschäfte ist das für den Firmensitz des Fotografen zuständige sachliche und örtliche Gericht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischen Recht. Das österreichische Recht geht auch dem internationalen Kaufrecht vor. Für alle Geschäfte und Aufträge des Fotografen in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil werden gilt diese Bestimmung ebenso. Widerspricht eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem geltenden Konsumentenschutzgesetz (KSchG) so tritt im Streitfall an dessen Stelle eine Regelung die am besten den Sinn der ursprünglichen Regelung wiedergibt.